§ 17 ArbSchG
§ 17 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet Beschäftigte, erkannte Gefahren und Mängel unverzüglich zu melden. LiteLog bietet dafür digitale Meldewege, die direkt in Rundgänge, Ereignisberichte oder Totmann-Systeme eingebettet sind. So können Sicherheitsmitarbeitende Risiken dokumentieren, Verantwortliche informieren und Nachweise über eingeleitete Maßnahmen hinterlegen – vollständig nachvollziehbar im Audit-Trail.
So funktioniert es
- Meldung erfassen: Mitarbeitende dokumentieren Gefahren per App mit Foto, Text und Standort.
- Verantwortliche benachrichtigen: Das System sendet automatisch einen Push-Alarm an die zuständige Person.
- Maßnahmen hinterlegen: Der Verantwortliche dokumentiert eingeleitete Schritte direkt im System.
- Nachverfolgung: Offene Meldungen bleiben sichtbar, bis sie abgeschlossen und quittiert sind.
Warum ist das wichtig?
Arbeitgeber müssen nachweisen, dass Meldungen über Gefahren eingegangen und bearbeitet wurden. Papiermeldungen gehen verloren oder werden verzögert bearbeitet. LiteLog schafft eine durchgängige Nachweiskette von der Meldung bis zur Erledigung.
Verwandte Begriffe
Häufig gestellte Fragen
Gilt § 17 ArbSchG nur für Sicherheitsdienste?
Nein. Die Meldepflicht betrifft alle Beschäftigten in allen Branchen. Im Sicherheitsdienst ist sie besonders relevant wegen der häufigen Alleinarbeit.
Was passiert, wenn eine Meldung ignoriert wird?
Der Arbeitgeber haftet für unterlassene Schutzmaßnahmen. LiteLog dokumentiert jede Meldung und deren Bearbeitungsstatus.
Können Mitarbeitende anonym melden?
LiteLog bietet die Möglichkeit, Meldungen mit eingeschränkter Sichtbarkeit der Identität zu erfassen. Die genaue Konfiguration liegt beim Unternehmen.