§ 17 ArbSchG
§ 17 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet Beschäftigte, erkannte Gefahren und Mängel unverzüglich zu melden. LiteLog bietet dafür digitale Meldewege, die direkt in Rundgänge, Ereignisberichte oder Totmann-Systeme eingebettet sind. So können Sicherheitsmitarbeitende Risiken dokumentieren, Verantwortliche informieren und Nachweise über eingeleitete Maßnahmen hinterlegen – vollständig nachvollziehbar im Audit-Trail.