Kurzfassung

Brandenburgs Unterkünfte für Geflüchtete unterliegen seit 2023 verschärften Vorgaben: Die Landesaufnahmegesetz-Erstattungsverordnung (LAufnGErstV) schreibt aktualisierte Pauschalen und Deadlines vor bravors-test.brandenburg.de, während die LAufnG-Durchführungsverordnung in § 5 Freimeldungen genau definiert bravors.brandenburg.de. Parallel legen neue Gebührensatzungen in Potsdam potsdam.de und Ostprignitz-Ruppin Abrechnungs­modalitäten auf Tagesbasis fest. Manuelle Prozesse kollidieren hier schnell mit Fristen, Tagessätzen und Prüfklauseln. Digitale Systeme lösen diese Komplexität: Sie sparen Verwaltungszeit, senken Fehlerquoten und schaffen rechts­sichere Nachweise. LiteLog verbindet NFC / GPS-Anwesenheits­erfassung mit automatischer Gebühren­abrechnung und deckt damit exakt die aktuellen Anforderungen ab.

Herausforderungen bei Abrechnung & Anwesenheits­erfassung

Rechtlicher Rahmen in Brandenburg

  • § 5 LAufnGDV verlangt, dass Kommunen Unterbringungs­plätze 30 Tage nach Leerstand „freimelden“ – Grundlage für die Kosten­verteilung bravors.brandenburg.de.
  • Die LAufnGErstV (Änderung 30. März 2023) koppelt Erstattungen an quartalsweise Abschlags­zahlungen und eine jährliche Schluss­abrechnung bis 15. April des Folgejahres bravors-test.brandenburg.de.
  • Kommunale Satzungen konkretisieren: Potsdam rechnet Teilmonate mit 1/30-Tagessätzen ab und erhebt die volle Tagesgebühr am Auszugs­tag potsdam.de; Ostprignitz-Ruppin verpflichtet Nutzer, alle abrechnungs­relevanten Angaben fristgerecht vorzulegen.

Operative Komplexität

Fehler in Verteilerschlüsseln oder Zeitraum­angaben verursachen bis zu 48 % der typischen Fehlbeträge in Betriebskosten­abrechnungen. Jede manuelle Liste erhöht die Gefahr von Formfehlern, die laut McKinsey in der öffentlichen Verwaltung signifikante Mehrkosten auslösen.

Warum digitale Lösungen unverzichtbar sind

Zeit- und Kostenersparnis

Digitale Spesen- und Zeit­erfassungs­systeme reduzieren manuellen Aufwand um „ein Vielfaches“ und liefern exakte Daten. Gemeinden berichten, dass Echtzeit-Erfassung Verwaltungsprozesse messbar beschleunigt.

Fehler­reduktion & Compliance

Elektronische Systeme minimieren Eingabe-Fehler und sorgen für prüf­bare Journale – ein entscheidender Faktor, wenn Erstattungs­anträge fristgerecht und fehlerfrei beim Land vorliegen müssen.

Transparenz & Vertrauen

Eine funktionierende digitale Verwaltung stärkt Bürger- und Behörden­vertrauen. Echtzeit-Dashboards geben Betreibern, Kommunen und Prüfern denselben Daten­stand, reduzieren Rückfragen und Nach­bearbeitungen.

LiteLog: Mehrwert für Brandenburgs Asylunterkünfte

FeatureNutzen für Betreiber & Kommunen
Digitale Anwesenheits­erfassung (NFC-Punkte, Geofences, GPS)Lückenloser Nachweis „wer war wann vor Ort“ – Grundlage für rechtssichere Freimeldungen und Statusberichte.
Automatisierte AbrechnungTages- und Monats­gebühren werden aus belegter Anwesenheit berechnet und per Klick exportiert – kompatibel mit LAufnGErstV-Formaten.
Echtzeit-Reporting & APIDirekte Übergabe an kommunale Fachverfahren; alle Daten sind revisionssicher archiviert.
Mobile & Offline-fähigErfassung funktioniert auch ohne Netz und synchronisiert, sobald Verbindung besteht – wichtig für ländliche Unterkünfte.
Geräte- und Rechte­verwaltungZentrale Steuerung aller Endgeräte; Berechtigungen für Sozial­arbeiter, Sicherheits­dienste oder Controlling lassen sich granular vergeben.

Diese Funktionen adressieren exakt die oben skizzierten Schwach­stellen: LiteLog ersetzt Papierlisten und Excel-Tabellen durch automatisierte Workflows, verringert Fehlerquoten und sichert Frist­treue bei Landes­erstattungen.

Fazit & Call-to-Action

Die Kombination aus scharfen landes­rechtlichen Vorgaben, detaillierten Gebührensatzungen und knappen Personal­ressourcen macht digitale Anwesenheits­erfassung und Abrechnung zur Pflichtaufgabe für Betreiber von Asyl­unterkünften in Brandenburg. Wer jetzt auf eine integrierte Lösung setzt, spart Zeit, minimiert Risiken und schafft Transparenz für alle Beteiligten.

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