+49 176 70710097info@litelog.deLogin
Tariflohn-Nachweis 2026

Tariflohn-Nachweis, der der Zollprüfung standhält

Zum 1. Januar 2026 steigt der allgemeinverbindliche Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk. Wer Arbeitszeiten nicht objektgenau und manipulationssicher dokumentiert, hat bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Problem. LiteLog liefert den Nachweis – automatisch.

Tariflohn-Nachweis 2026

Eine Zollprüfung besteht man nicht mit Excel.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft die Gebäudereinigung scharf. Geprüft wird, ob der allgemeinverbindliche Tariflohn gezahlt wurde – und ob die dokumentierten Stunden zur Realität passen.

Mit Stundenzetteln und Excel ist das schwer zu belegen. Einträge lassen sich nachträglich ändern, der Objektbezug fehlt, und niemand kann zeigen, dass die Person wirklich vor Ort war. Im Zweifel zählt das gegen den Betrieb.

Ein belastbarer Tariflohn-Nachweis braucht drei Dinge: Zeiten objektgenau, nachträglich nicht veränderbar und jederzeit exportierbar. Genau das liefert LiteLog.

Mythen & Realität

Betrifft uns die Tariflohn-Pflicht überhaupt?

Die häufigsten Irrtümer rund um Tariflohn und Aufzeichnungspflicht – und was wirklich gilt.

Mythos

Wir sind nicht tarifgebunden – uns betrifft das nicht.

Realität

Der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk ist allgemeinverbindlich. Er gilt für jeden Betrieb der Branche, unabhängig von einer Tarifbindung. Die Dokumentationspflicht trifft alle.

Allgemeinverbindlicher Branchen-Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Mythos

Unsere Stundenzettel reichen als Nachweis.

Realität

Stundenzettel zeigen eine Zahl, aber nicht, wer wann wo war. Sie lassen sich nachträglich ändern. Bei einer Prüfung ist ein manipulationssicherer, objektbezogener Nachweis weit belastbarer.

§ 17 Mindestlohngesetz verlangt Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit.
Mythos

Digitale Zeiterfassung lohnt sich erst für große Betriebe.

Realität

Die Zollprüfung unterscheidet nicht nach Betriebsgröße – wer einen objektgenauen Nachweis nicht liefern kann, riskiert Nachforderungen. LiteLog skaliert vom einzelnen Standort bis zu mehreren hundert Objekten, rechnet pro Standort ab und ist in Tagen einsatzbereit.

Aufzeichnungen sind nach § 17 MiLoG mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Was einen Tariflohn-Nachweis prüfungsfest macht.

Objektbezug

Zeiten pro Objekt erfasst

Jede An- und Abmeldung ist einem Objekt zugeordnet. Der Nachweis zeigt nicht nur wie lange, sondern auch wo.

Manipulationssicher

Einträge nicht nachträglich änderbar

Nach der Erfassung sind Einträge fest. Korrekturen werden als eigener Vorgang dokumentiert – die Nachweiskette bleibt vollständig.

Vor-Ort-Beleg

Anmeldung nur am Einsatzort

Per NFC-Tag oder QR-Code am Objekt. Der Scan belegt, dass die Person tatsächlich vor Ort war.

Lohngruppen

Stunden sauber je Mitarbeiter

Arbeitszeiten je Mitarbeiter und Zeitraum – die Grundlage, um den Tariflohn korrekt abzurechnen und zu belegen.

Export

Prüfungsfertige Auswertung

Zeitnachweise pro Mitarbeiter, Objekt und Zeitraum als PDF oder Export – aufbereitet für die Prüfung.

Aufbewahrung

Fristgerecht archiviert

Aufbewahrungsfristen lassen sich konfigurieren. Die Nachweise bleiben über die geforderte Dauer abrufbar.

Wie der Tariflohn-Nachweis mit LiteLog entsteht

Anmeldung: Mitarbeitende melden sich per NFC oder QR-Code am Objekt an. Zeit, Ort und Person werden automatisch festgehalten.

Erfassung: Die Arbeitszeit entsteht objektgenau, mit Beginn, Ende und Pausen – ohne handschriftliche Stundenzettel.

Sicherung: Jeder Eintrag ist nach der Erfassung fest. Korrekturen laufen als nachvollziehbarer eigener Vorgang.

Prüfung: Kommt eine Prüfung, exportiert LiteLog die Zeitnachweise je Mitarbeiter und Zeitraum auf Knopfdruck – statt Ordner zu wälzen.

Von der Anmeldung zum prüfungsfesten Nachweis

01

Erfassen

Anmeldung am Objekt per NFC oder QR-Code. Zeit, Ort und Person werden automatisch dokumentiert.

02

Sichern

Der Eintrag ist nach der Erfassung nicht veränderbar. Korrekturen werden separat protokolliert.

03

Nachweisen

Zeitnachweise je Mitarbeiter und Zeitraum sind jederzeit exportierbar – prüfungsfertig.

Tariflohn 2026, § 17 MiLoG und die Zollprüfung

Zum 1. Januar 2026 steigt der allgemeinverbindliche Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk. Lohngruppe 1 liegt dann bei 15,00 Euro pro Stunde. Der Tariflohn gilt für jeden Betrieb der Branche – unabhängig von einer Tarifbindung.

§ 17 des Mindestlohngesetzes verpflichtet zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Aufzeichnungen sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft das in der Gebäudereinigung regelmäßig.

LiteLog erfasst jede Anmeldung mit Zeitstempel, Standort und Person. Einträge sind nach der Erfassung nicht veränderbar. Damit ist der Nachweis manipulationssicher – ein entscheidender Unterschied zu Stundenzetteln und Excel.

Alle Daten liegen auf Servern in Deutschland und werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO ist standardmäßig verfügbar. Aufbewahrungsfristen lassen sich konfigurieren, sodass die Nachweise über die geforderte Dauer vorliegen.

Häufige Fragen zum Tariflohn-Nachweis 2026

Zum 1. Januar 2026 steigt der allgemeinverbindliche Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk. Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) liegt dann bei 15,00 Euro pro Stunde. Der Tariflohn gilt für jeden Betrieb der Branche.

Ja. Der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk ist allgemeinverbindlich. Er gilt für jeden Betrieb der Branche, unabhängig davon, ob er tarifgebunden ist.

§ 17 des Mindestlohngesetzes verpflichtet zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Prüfung vorzulegen.

Stundenzettel lassen sich nachträglich ändern und zeigen keinen Objektbezug. Bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist ein manipulationssicherer, objektbezogener Nachweis deutlich belastbarer.

LiteLog erfasst jede Anmeldung mit Zeitstempel, Standort und Person. Einträge sind nach der Erfassung nicht veränderbar. Zeitnachweise lassen sich je Mitarbeiter und Zeitraum exportieren – aufbereitet für die Prüfung.

Ja. LiteLog betreibt Server in Deutschland. Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO ist standardmäßig verfügbar.

Bereit für LiteLog?

Vereinbaren Sie eine Demo oder starten Sie Ihren kostenlosen Test.

Tariflohn-Nachweis Gebäudereinigung 2026 | LiteLog