Wir sind nicht tarifgebunden – uns betrifft das nicht.
Der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk ist allgemeinverbindlich. Er gilt für jeden Betrieb der Branche, unabhängig von einer Tarifbindung. Die Dokumentationspflicht trifft alle.
Zum 1. Januar 2026 steigt der allgemeinverbindliche Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk. Wer Arbeitszeiten nicht objektgenau und manipulationssicher dokumentiert, hat bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein Problem. LiteLog liefert den Nachweis – automatisch.


Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft die Gebäudereinigung scharf. Geprüft wird, ob der allgemeinverbindliche Tariflohn gezahlt wurde – und ob die dokumentierten Stunden zur Realität passen.
Mit Stundenzetteln und Excel ist das schwer zu belegen. Einträge lassen sich nachträglich ändern, der Objektbezug fehlt, und niemand kann zeigen, dass die Person wirklich vor Ort war. Im Zweifel zählt das gegen den Betrieb.
Ein belastbarer Tariflohn-Nachweis braucht drei Dinge: Zeiten objektgenau, nachträglich nicht veränderbar und jederzeit exportierbar. Genau das liefert LiteLog.
Die häufigsten Irrtümer rund um Tariflohn und Aufzeichnungspflicht – und was wirklich gilt.
Wir sind nicht tarifgebunden – uns betrifft das nicht.
Der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk ist allgemeinverbindlich. Er gilt für jeden Betrieb der Branche, unabhängig von einer Tarifbindung. Die Dokumentationspflicht trifft alle.
Unsere Stundenzettel reichen als Nachweis.
Stundenzettel zeigen eine Zahl, aber nicht, wer wann wo war. Sie lassen sich nachträglich ändern. Bei einer Prüfung ist ein manipulationssicherer, objektbezogener Nachweis weit belastbarer.
Digitale Zeiterfassung lohnt sich erst für große Betriebe.
Die Zollprüfung unterscheidet nicht nach Betriebsgröße – wer einen objektgenauen Nachweis nicht liefern kann, riskiert Nachforderungen. LiteLog skaliert vom einzelnen Standort bis zu mehreren hundert Objekten, rechnet pro Standort ab und ist in Tagen einsatzbereit.
Jede An- und Abmeldung ist einem Objekt zugeordnet. Der Nachweis zeigt nicht nur wie lange, sondern auch wo.
Nach der Erfassung sind Einträge fest. Korrekturen werden als eigener Vorgang dokumentiert – die Nachweiskette bleibt vollständig.
Per NFC-Tag oder QR-Code am Objekt. Der Scan belegt, dass die Person tatsächlich vor Ort war.
Arbeitszeiten je Mitarbeiter und Zeitraum – die Grundlage, um den Tariflohn korrekt abzurechnen und zu belegen.
Zeitnachweise pro Mitarbeiter, Objekt und Zeitraum als PDF oder Export – aufbereitet für die Prüfung.
Aufbewahrungsfristen lassen sich konfigurieren. Die Nachweise bleiben über die geforderte Dauer abrufbar.
Anmeldung: Mitarbeitende melden sich per NFC oder QR-Code am Objekt an. Zeit, Ort und Person werden automatisch festgehalten.
Erfassung: Die Arbeitszeit entsteht objektgenau, mit Beginn, Ende und Pausen – ohne handschriftliche Stundenzettel.
Sicherung: Jeder Eintrag ist nach der Erfassung fest. Korrekturen laufen als nachvollziehbarer eigener Vorgang.
Prüfung: Kommt eine Prüfung, exportiert LiteLog die Zeitnachweise je Mitarbeiter und Zeitraum auf Knopfdruck – statt Ordner zu wälzen.
Anmeldung am Objekt per NFC oder QR-Code. Zeit, Ort und Person werden automatisch dokumentiert.
Der Eintrag ist nach der Erfassung nicht veränderbar. Korrekturen werden separat protokolliert.
Zeitnachweise je Mitarbeiter und Zeitraum sind jederzeit exportierbar – prüfungsfertig.
Zum 1. Januar 2026 steigt der allgemeinverbindliche Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk. Lohngruppe 1 liegt dann bei 15,00 Euro pro Stunde. Der Tariflohn gilt für jeden Betrieb der Branche – unabhängig von einer Tarifbindung.
§ 17 des Mindestlohngesetzes verpflichtet zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Aufzeichnungen sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft das in der Gebäudereinigung regelmäßig.
LiteLog erfasst jede Anmeldung mit Zeitstempel, Standort und Person. Einträge sind nach der Erfassung nicht veränderbar. Damit ist der Nachweis manipulationssicher – ein entscheidender Unterschied zu Stundenzetteln und Excel.
Alle Daten liegen auf Servern in Deutschland und werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO ist standardmäßig verfügbar. Aufbewahrungsfristen lassen sich konfigurieren, sodass die Nachweise über die geforderte Dauer vorliegen.
Kurz beantwortet – praxisnah, ohne Marketing-Floskeln.
Zum 1. Januar 2026 steigt der allgemeinverbindliche Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk. Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) liegt dann bei 15,00 Euro pro Stunde. Der Tariflohn gilt für jeden Betrieb der Branche.
Ja. Der Tariflohn im Gebäudereiniger-Handwerk ist allgemeinverbindlich. Er gilt für jeden Betrieb der Branche, unabhängig davon, ob er tarifgebunden ist.
§ 17 des Mindestlohngesetzes verpflichtet zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Prüfung vorzulegen.
Stundenzettel lassen sich nachträglich ändern und zeigen keinen Objektbezug. Bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist ein manipulationssicherer, objektbezogener Nachweis deutlich belastbarer.
LiteLog erfasst jede Anmeldung mit Zeitstempel, Standort und Person. Einträge sind nach der Erfassung nicht veränderbar. Zeitnachweise lassen sich je Mitarbeiter und Zeitraum exportieren – aufbereitet für die Prüfung.
Ja. LiteLog betreibt Server in Deutschland. Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO ist standardmäßig verfügbar.
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