Im Sicherheitsdienst können Nachweise über Haftungsfragen entscheiden. Ob Rundgang, Vorfallmeldung oder Schichtprotokoll: Wenn Dokumentation vor Gericht nicht standhält, haftet das Sicherheitsunternehmen. Gerichtsfeste Nachweise sind keine Option, sondern Pflicht.
LiteLog wird auf Servern in Deutschland betrieben. Alle Daten werden verschlüsselt übertragen und gespeichert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist standardmäßig verfügbar. Aufbewahrungsfristen lassen sich je Objekt konfigurieren – so bleiben Nachweise so lange erhalten, wie es Ihre Dokumentationspflicht oder Vertragslage erfordert.
Jeder Eintrag im Wächterkontrollsystem und E-Wachbuch enthält Zeitstempel, GPS-Position und Benutzerkennung – automatisch und ohne manuelle Nachbearbeitung. Einträge sind nach der Erfassung nicht veränderbar. Korrekturen werden als eigener Vorgang dokumentiert, sodass die vollständige Nachweiskette erhalten bleibt.
Über das Rollen- und Berechtigungssystem steuern Sie, wer Rundgangsdaten einsieht, Vorfälle bearbeitet oder Reports exportiert. Änderungen an Berechtigungen werden protokolliert – relevant für interne Audits und Auftraggeber-Prüfungen.
Für Auftraggeber und Behörden lassen sich Berichte je Objekt, Zeitraum und Leistungsart exportieren. Die Exporte enthalten die vollständige Dokumentationskette: Rundgänge, Checkpoint-Scans, Vorfälle, Maßnahmen und Zeitverläufe.
Damit wird Sicherheitsdienstleistung nicht nur erbracht, sondern revisionssicher belegt – ohne Papierwachbücher, ohne manuelle Zusammenstellung und ohne Risiko bei der nächsten Auftraggeber-Prüfung.