Zeiterfassung-Vorlage 2026 — kostenlos PDF & Excel
Pflicht zur täglichen Arbeitszeit-Erfassung nach EuGH-Urteil 2019 und BAG 2022. Kostenlose Vorlage als PDF und Excel. Oder digital mit QR-Stempelung über LiteLog erfassen.
- EuGH-konform · ArbZG-Pflichtfelder · Pausen-Berechnung · digitalisierbar mit QR/NFC

Was ist Zeiterfassung und warum ist sie Pflicht
Zeiterfassung ist die systematische Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers — Beginn, Ende, Pausen, Dauer. Grundlage ist das EuGH-Urteil C-55/18 vom 14. Mai 2019. Seitdem müssen alle Arbeitgeber in der EU ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur täglichen Zeiterfassung einrichten. Das gilt unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21) hat diese Pflicht für Deutschland bestätigt. Die Pflicht gilt unmittelbar — auch ohne neues nationales Gesetz. Eine konkrete Form schreibt der Gesetzgeber nicht vor: Papier, Excel oder Software sind zulässig, solange das System manipulationssicher und für die Aufsicht zugänglich ist.
Abgrenzung: Zeiterfassung ist umfassender als ein einfacher Stundenzettel. Sie muss neben den Tagesstunden auch Pausen, Ruhezeiten, Überstunden und Schicht-Markierungen dokumentieren. Stundenzettel und Arbeitszeitnachweis sind Spezial-Formen der Zeiterfassung.
Vorlage kostenlos herunterladen
Die Vorlage enthält alle EuGH-relevanten Felder: Datum, Beginn, Ende, Pausen (separat erfasst), Tagesstunden, Überstunden-Spalte und Unterschrift. Das PDF drucken Sie aus. Die Excel-Datei rechnet Tages- und Wochensummen automatisch per Formel.
Anwendungsbeispiele: Bürobetrieb mit fester Arbeitszeit (täglicher Eintrag), Schichtbetrieb (Beginn-/Ende-Zeiten variabel), mobile Mitarbeiter im Außendienst (Eintrag pro Einsatzort) und Sicherheits-/Reinigungs-/Hausmeister-Teams (Eintrag pro Objekt). Das Excel-Format lässt sich um eigene Spalten ergänzen.
Alle Vorlagen gesammelt per E-Mail
Wir senden Ihnen das komplette Vorlagen-Paket als PDF, Excel und Word — zusammen mit praktischen Tipps zur digitalen Dokumentation.
EuGH 2019 + BAG 2022 — die rechtliche Lage 2026
Das EuGH-Urteil C-55/18 (Federación de Servicios de Comisiones Obreras gegen Deutsche Bank SAE) verpflichtet alle Arbeitgeber zur täglichen Erfassung der Arbeitszeit — objektiv, verlässlich, zugänglich. Das BAG (1 ABR 22/21) hat die unmittelbare Geltung in Deutschland bestätigt. Es braucht kein neues Gesetz. Die Pflicht besteht jetzt.
Pflichtangaben aus den EuGH-Vorgaben: Beginn der täglichen Arbeitszeit, Ende, Dauer und Pausen separat. Empfohlen: Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, Ruhezeit-Einhaltung. Aufbewahrung: mindestens 2 Jahre nach § 16 ArbZG. Für lohnsteuerrelevante Zwecke gelten 6-10 Jahre nach AO/HGB.
Aktuelle Gesetzeslage: Der Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz sieht die elektronische Erfassung als Standard vor, papierbasierte Erfassung nur in Ausnahmen. Auch wenn das Gesetz noch nicht in Kraft ist: digitale Zeiterfassung ist bereits jetzt der compliant-Standard. Vorausschauende Unternehmen rüsten jetzt um.
Papier vs. Excel vs. digitales System
Papier-Zeiterfassung: der einfachste Start. Geht ein Blatt verloren oder ändert es jemand, fehlt der Beweis. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, drohen bei Zollkontrollen nach SchwarzArbG Bußgelder bis 30.000 € pro Fall (§ 21 MiLoG). Betroffen sind Bau, Gastronomie, Reinigung, Sicherheit und Pflege nach § 2a SchwarzArbG.
Excel-Zeiterfassung: praktisch durch automatische Berechnung, aber jede Person mit Zugriff kann Werte ändern ohne Audit-Trail. Das EuGH-Urteil verlangt explizit „objektiv und verlässlich“ — Excel erfüllt das nur mit zusätzlichem Schreibschutz und Versionierung. Bei strittigen Arbeitsstunden hat Excel im arbeitsgerichtlichen Verfahren geringe Beweiskraft.
Digitales System (App/QR/NFC): erfasst die Arbeitszeit per QR-Code- oder NFC-Stempelung am Arbeitsort. Jede Änderung erzeugt automatisch einen Audit-Eintrag. Pausen und Überstunden werden automatisch berechnet, Export als PDF revisionssicher. Für Sicherheits-, Reinigungs- und Pflegeteams die einzig praxistaugliche Lösung — die Erfassung am Einsatzort statt im Büro.
Digital mit LiteLog: Zeiterfassung über Smartphone
LiteLog erfasst die Arbeitszeit per QR-Code- oder NFC-Stempelung am Einsatzort. Der Mitarbeiter pípt sich am Arbeitsbeginn und -ende per Smartphone ein. Die App erkennt automatisch Pausen, Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit. Den monatlichen Zeiterfassungs-Bericht erzeugen Sie mit einem Klick als PDF — EuGH- und ArbZG-konform.
Audit-Log: jede Korrektur bleibt nachvollziehbar mit Zeitstempel und Bearbeiter. Damit ist die EuGH-Vorgabe „objektiv und verlässlich“ erfüllt. Bei Zoll- oder Aufsichtskontrollen liefert ein einziger Export sämtliche Nachweise — Zeit, die Sie sonst mit manueller Excel-Aufarbeitung verbrauchen.
Speziell für Sicherheits-, Reinigungs-, Hausmeister- und Pflegeteams: die mobile Erfassung funktioniert auch ohne Internet (Offline-Modus mit späterer Synchronisation). Geofencing verhindert Stempelung außerhalb des Arbeitsortes. 14 Tage kostenlos testen.
EuGH, BAG und ArbZG — was Sie wissen müssen
Häufige Fragen zur Zeiterfassung 2026
Ist Zeiterfassung 2026 gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Seit EuGH C-55/18 (2019) und BAG 1 ABR 22/21 (2022) müssen alle Arbeitgeber in Deutschland die tägliche Arbeitszeit objektiv, verlässlich und zugänglich erfassen. Diese Pflicht gilt unmittelbar — unabhängig von einem neuen Bundesgesetz. Verstöße können zu Bußgeldern führen.
Welche Form von Zeiterfassung ist zulässig?
EuGH und BAG verlangen ein objektives, verlässliches und zugängliches System — schreiben aber keine konkrete Form vor. Papier, Excel und Software sind zulässig. Wichtig: das System muss manipulationssicher sein und der Aufsichtsbehörde zugänglich. Excel ohne Schreibschutz erfüllt das nur eingeschränkt.
Welche Angaben muss eine Zeiterfassung enthalten?
Pflichtangaben aus EuGH und § 17 MiLoG: Name des Arbeitnehmers, Datum, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Dauer sowie Pausen separat. Empfohlen: Überstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit, Einsatzort. Für Branchen unter § 2a SchwarzArbG (Bau, Gastronomie, Reinigung, Sicherheit, Pflege) gelten zusätzliche Aufzeichnungspflichten.
Wie lange muss man Zeiterfassungs-Daten aufbewahren?
Mindestens 2 Jahre nach § 16 ArbZG bzw. § 17 MiLoG. Lohnrelevante Belege unterliegen den steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen — 6 Jahre nach § 257 HGB, 10 Jahre nach § 147 AO. Bei einer Zollkontrolle (FKS) müssen die Nachweise sofort vorgelegt werden.
Was kostet eine digitale Zeiterfassungs-Software?
Cloud-Lösungen typisch 5-15 € pro Mitarbeiter pro Monat, ohne Installationskosten. Hardware-Terminals 500-2.000 € pro Standort plus Wartung. Cloud lohnt sich ab 5 Mitarbeitern oder mehreren Standorten. LiteLog bietet 14 Tage kostenlosen Test ohne Bindung.
Wie wechselt man von Excel auf digitale Zeiterfassung?
Schritt 1: Pilot-Phase mit 3-5 Mitarbeitern an einem Einsatzort, 2-3 Wochen lang. Schritt 2: Vergleich der digitalen Erfassung mit Excel — Abweichungen analysieren. Schritt 3: Roll-out auf alle Teams. LiteLog bietet den Pilot ohne Installation und Vorabkosten.
